Einstweilige Verfügung gegen die Veröffentlichung des neuen Albums \"#2\" von TAPE

19.01.2007
 

 

Hier die Pressemitteilung:

"Heute morgen erreichte uns eine Einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg, die uns unter Androhung strafrechtlicher Konsequenzen von bis zu
250.000.-Euro Strafe oder zwei Jahren Ordnungshaft verbietet, Tonträger unter dem Namen 'TAPE' herzustellen, zu vertreiben, anzubieten und zu bewerben", so Tiefdruck-Musik Geschäftsführer Daniel Heerdmann. "Zwei Jahre Knast wären ja OK, aber 250.000.-Euro haben wir als Indie mal nicht gerade auf der hohen Kante."

Der Antrag gegen Tiefdruck-Musik wurde von der ehemaligen TAPE-Sängerin Dacia Scholpp-Bridges gestellt und begründet sich in einem ersten anwaltlichen Schreiben damit, wir zitieren das Schreiben: "Mit der Namensangabe 'TAPE' erwecken Sie beim Käufer den falschen Eindruck, als handele es sich um Originalprodukte, welche unter Mitwirkung meiner Mandantin entstanden sind." Zitat Ende.

Dazu Daniel Heerdmann: "Dies überrascht uns doch sehr, da Dacia ja am 03.08.2004 offiziell und auf eigenen Wunsch hin die Band verlassen hat. Wir waren eigentlich der Meinung, dass in der Presse auch bereits ausgiebig über ihren Ausstieg berichtet wurde und sie ja nun auch mit ihrem Soloprojekt am Start ist."

Selbstverständlich wird Tiefdruck-Musik gegen die Einstweilige Verfügung Widerspruch einlegen, und wir denken, dass die weitere Arbeit an der VÖ schon in der nächsten Woche wieder aufgenommen werden kann. "Bis dahin haben wir sämtlich Bezeichungen der Band vorsorglich entfernt und auch die Veröffentlichungen aus unserem Shop genommen."

Die Veröffentlichung wird jetzt ebenfalls - zunächst um eine Woche auf den
02.Februar 2007 verschoben, bis dahin sollte sich die Sache hoffentlich erledigt haben.