Hier die Pressemitteilung:
"wir hatten Euch berichtet, daß am heutigen Tag die Verhandlung wegen der Einstweiligen Verfügung von der ehemaligen TAPE Sängerin gegen Tiefdruck-Musik, stattfinden würde...
Mit Freude verkünden wir Euch hiermit, daß die Antragstellerin heute morgen vor Gericht die Einstweilige Verfügung sowie sämtliche Bestrafungsanträge gegen Tiefdruck-Musik auf Anraten des Richters ZURÜCKGEZOGEN hat.
Somit sind wir hiermit wieder in der Lage die Platte "#2" von TAPE auch so zu bezeichnen und entsprechend zu bewerben
Wir freuen uns, daß nach dem ganzen überflüssigen Hick-Hack die Sache - zumindest für jetzt - geklärt ist..."