Hier die Pressemitteilung: \"Heute morgen erreichte uns eine Einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg, die uns unter Androhung strafrechtlicher Konsequenzen von bis zu 250.000.-Euro Strafe oder zwei Jahren Ordnungshaft verbietet, Tonträger unter dem Namen \'TAPE\' herzustellen, zu vertreiben, anzubieten und zu bewerben\", so Tiefdruck-Musik...
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